Open Knowledge
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Defining Open in Open Data, Open Content and Open Knowledge

Definition: Offenes Wissen

Version v.1.1

Terminologie

Der Begriff Wissen beinhaltet:

  1. Inhalte wie Musik, Filme, Bücher
  2. Jegliche Art von Daten, ob wissenschaftlicher, historischer, geographischer oder anderer Art
  3. Regierungs- und andere Verwaltungsinformationen

Software ist trotz ihrer zentralen Bedeutung von dieser Definition ausgenommen, da sie bereits adäquat durch frühere Arbeiten abgedeckt ist.

Der Ausdruck Werk wird hier verwendet mit Bezug auf eine übertragbare Wissenseinheit.

Der Begriff Sammlung wird benutzt, um eine Vielzahl von zueinander gehörenden Werken zu  bezeichnen. Eine Sammlung kann natürlich auch selbst als Werk angesehen werden.

Der Begriff Lizenz bezieht sich auf die rechtliche Bedingung, unter der ein Werk verfügbar gemacht wird. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sollte dies als Verweis auf die normalerweise üblichen Konditionen, unter denen das Werk verfügbar ist, interpretiert werden (z.B. Copyright oder Urheberrecht).

##Definition

Ein Werk ist offen, wenn die Art und Weise seiner Verbreitung folgende Bedingungen erfüllt:

###1. Zugang

Das Werk soll als Ganzes verfügbar sein, zu Kosten, die nicht höher als die Reproduktionskosten sind, vorzugsweise zum gebührenfreien Download im Internet. Das Werk soll ebenso in einer zweckmäßigen und modifizierbaren Form verfügbar sein.

Kommentar: Dies lässt sich als “soziale” Offenheit bezeichnen – es ist einem nicht nur erlaubt, ein Werk zu nutzen sondern auch praktisch möglich. “Als Ganzes” untersagt die Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten auf indirektem Weg, zum Beispiel durch eine Beschränkung des gleichzeitigen Zugriffs auf einige wenige Elemente einer Datenquelle.

###2. Weiterverbreitung

Die Lizenz darf niemanden hindern, das Werk entweder eigenständig oder als Teil einer Sammlung aus verschiedenen Quellen zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf keine Lizenzzahlungen oder andere Gebühren für Verkauf oder Verbreitung erfordern.

###3. Nachnutzung

Die Lizenz muss Modifikationen oder Derivate erlauben, ebenso wie deren Weiterverbreitung unter den Lizenzbedingungen des ursprünglichen Werks.

Kommentar: Man beachte, dass diese Klausel nicht die Verwendung “viraler” Lizenzen oder von Share-Alike-Lizenzen verhindert, die die Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter den Lizenzbedingungen der ursprünglichen Werke verlangen.

###4. Keine technischen Einschränkungen

Das Werk muss in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die keine technischen Hindernisse für die Durchführung der oben genannten Nutzungen beinhaltet. Dies kann durch die Bereitstellung des Werks in einem offenen Datenformat erreicht werden, dessen Spezifikation öffentlich und frei verfügbar ist und das keine finanziellen oder anderen Hindernisse bezüglich der Nutzung auferlegt.

###5. Namensnennung

Die Lizenz kann als Bedingung für Weiterverbreitung und Nachnutzung des Werkes die Nennung der Namen seiner Urheber und Mitwirkenden verlangen. Sollte diese Bedingung gestellt werden, darf sie nicht behindernd wirken. Zum Beispiel sollte, sofern eine Namensnennung verlangt wird, dem Werk eine Liste derjenigen Personen beigefügt sein, deren Namen zu nennen sind.

###6. Integrität

Die Lizenz kann als Bedingung für die Verbreitung des Werkes in modifizierter Form verlangen, dass das Derivat einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als das ursprüngliche Werk erhält.

###7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Einzelpersonen oder Personengruppen diskriminieren.

Kommentar: Um maximalen Nutzen aus Open-Knowledge-Prozessen zu ziehen, sollte die größtmögliche Vielfalt an Personen und Gruppen gleichermaßen berechtigt sein, zum offenen Wissen beizutragen. Daher verbieten wir allen Open-Knowledge-Lizenzen, Personen von diesen Prozessen auszuschließen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 5 der Open-Source-Definition übernommen.

###8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke

Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Werk zu einem beliebigen Zweck einzusetzen. Zum Beispiel darf die Nutzung des Werkes für kommerzielle Zwecke oder zur Genforschung nicht ausgeschlossen werden.

Kommentar: Hauptabsicht dieser Klausel ist es, Lizenzfallen vorzubeugen, die eine kommerzielle Verwendung von Open Source verhindern. Wir wollen, dass kommerzielle Nutzer sich unserer Community anschließen, und nicht, dass sie sich ausgeschlossen fühlen. 

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 6 der Open-Source-Definition übernommen.

###9. Lizenzvergabe

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, müssen bei der Weiterverteilung an alle Empfangenden übergehen, ohne dass diese verpflichtet sind, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

Kommentar: Diese Klausel soll verhindern, dass Wissen durch indirekte Mechanismen wie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitserklärungen unzugänglich gemacht wird.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 7 der Open-Source-Definition übernommen.

###10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, dürfen nicht davon abhängen, ob das Werk Teil einer spezifischen Sammlung ist. Wenn das Werk der Sammlung entnommen und innerhalb deren Lizenzbestimmungen verwendet oder verbreitet wird, müssen alle Parteien, an die das Werk weiterverteilt wird, sämtliche Rechte erhalten, mit denen auch die ursprüngliche Sammlung ausgestattet war.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 8 der Open-Source-Definition übernommen.

###11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken

Die Lizenz darf anderen Werken, die mit dem lizensierten Werk gemeinsam weitergegeben werden, keine Beschränkungen auferlegen. Die Lizenz darf beispielsweise nicht dazu verpflichten, dass alle Werke, die auf demselben Medium enthalten sind, offen sind.

Kommentar: Verbreiter offenen Wissens haben das Recht, ihre eigene Wahl zu treffen. Man beachte, dass “Share-Alike”-Lizenzen konform sind, da ihre Bestimmungen nur gelten, wenn die betroffene Einheit ein einziges Werk darstellt.  

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 9 der Open-Source-Definition übernommen.

Translated by Christian Hauschke & Ulrich Herb with kind support by the German OKF community